Mitglied werden
Der Yacht-Club Wesel (YCW), 1937 als Weseler Segler Klub gegründet, hat sein Domizil seit 1960 im Weseler Yachthafen bei Rhein-Stromkilometer 816,5.
Die Segelsportler betreiben das Segeln als Regatta- und Fahrtensport, auch auf Seerevieren. Die Motorbootsportler führen Motorbootwettbewerbe und Sternfahrten zu weit entfernten deutschen Yachthäfen sowie Langfahrten bis in die Küstenbereiche Europas durch. Besuchsreisen zu befreundeten Clubs in In- und Ausland sind Teil der Freundschaftspflege.
Für den Nachwuchs unterhält der Club eine aktive Jugendabteilung.
Seit mehr als 50 Jahren sind Kurse für Sportbootführerscheine für den Club eine satzungsgemäße Aufgabe.
Im Jahre 2017 konnte der Club auf sein 80jähriges Bestehen blicken.
Der Club verfügt am Yachthafen über 4 Stege mit insgesamt 100 Liegeplätzen, die alle mit Strom- und Wasseranschluss ausgestattet sind.
Neue Mitglieder, insbesondere Jugendliche, sind dem YCW herzlich willkommen. Über Anträge auf Aufnahme in den Club entscheidet der Aufnahme-Ausschuss. Wird die aktive Mitgliedschaft angestrebt, spricht der Ausschuss im Falle positiver Entscheidung die Aufnahme als Gastmitglied (Probemitgliedschaft) aus, die in der Regel 1 Jahr währt. Danach entscheidet der Ausschuss über die Aufnahme als Vollmitglied.
Für die Aufnahme als Fördermitglied oder jugendliches Mitglied ist eine Probemitgliedschaft nicht vorgesehen.
Der Club erhebt folgende Mitgliedsbeiträge:
Aktive Mitgliedschaft I Hafennutzer |
210,00 €/pro Jahr Arbeitsdienst 12 Stunden |
Aktive Mitgliedschaft II Boot außerhalb |
210,00 €/pro Jahr |
Fördermitgliedschaft | 100,00 €/pro Jahr |
Fördermitgliedschaft ermäßigt auf Antrag für Rentner, Azubis, Studenten, Lebenspartner |
70,00 €/pro Jahr |
Junioren-Mitgliedschaft | 70,00 €/pro Jahr |
Jugend-Mitgliedschaft | 60,00 €/pro Jahr |
Bei Übernahme eines Gastmitgliedes in die Vollmitgliedschaft wird eine Aufnahmegebühr von 300,00 € erhoben.
Für aktive Mitglieder ist zwecks Pflege unserer Anlagen ein Arbeitsdienst von 12 Stunden jährlich in unserer Arbeitsdienstordnung festgelegt. Er kann abgelöst werden. Eine nichtgeleistete Arbeitsdienststunden wird mit 30 Euro berechnet.
Clubordnungen regeln das Verhältnis eines Mitgliedes zum Club und die Benutzung der Clubanlagen.
Der Club vergibt an seine Mitglieder Verbandsflaggen, Stander, Anstecknadeln, Club-Krawatten und PKW-Aufkleber (mit Clubsymbolen) gegen ein geringes Entgelt.
In unserem Clubbüro, das jeweils mittwochs ab 19.00 Uhr besetzt ist, wird über Weiteres informiert. Dort sind auch die Satzung und die Clubordnungen in gedruckter Form erhältlich. Alternativ können sie per eMail im PDF-Format angefordert werden.
Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihren Aufnahme-Antrag zusenden.