Mit­glied wer­den

Der Yacht-Club Wesel (YCW), 1937 als Wese­ler Seg­ler Klub gegrün­det, hat sein Domi­zil seit 1960 im Wese­ler Yacht­ha­fen bei Rhein-Strom­ki­lo­me­ter 816,5.

Die Segel­sport­ler betrei­ben das Segeln als Regatta- und Fahr­ten­sport, auch auf See­re­vie­ren. Die Motor­bootsport­ler füh­ren Motor­boot­wett­be­werbe und Stern­fahr­ten zu weit ent­fern­ten deut­schen Yacht­hä­fen sowie Lang­fahr­ten bis in die Küs­ten­be­rei­che Euro­pas durch. Besuchs­rei­sen zu befreun­de­ten Clubs in In- und Aus­land sind Teil der Freund­schafts­pflege.
Für den Nach­wuchs unter­hält der Club eine aktive Jugend­ab­tei­lung.

Seit mehr als 50 Jah­ren sind Kurse für Sport­boot­füh­rer­scheine für den Club eine sat­zungs­ge­mäße Auf­gabe.

Im Jahre 2017 konnte der Club auf sein 80jäh­ri­ges Bestehen bli­cken.

Der Club ver­fügt am Yacht­ha­fen über 4 Stege mit ins­ge­samt 100 Lie­ge­plät­zen, die alle mit Strom- und Was­ser­an­schluss aus­ge­stat­tet sind.

Neue Mit­glie­der, ins­be­son­dere Jugend­li­che, sind dem YCW herz­lich will­kom­men. Über Anträge auf Auf­nahme in den Club ent­schei­det der Auf­nahme-Aus­schuss. Wird die aktive Mit­glied­schaft ange­strebt, spricht der Aus­schuss im Falle posi­ti­ver Ent­schei­dung die Auf­nahme als Gast­mit­glied (Pro­be­mit­glied­schaft) aus, die in der Regel 1 Jahr währt. Danach ent­schei­det der Aus­schuss über die Auf­nahme als Voll­mit­glied.

Für die Auf­nahme als För­der­mit­glied oder jugend­li­ches Mit­glied ist eine Pro­be­mit­glied­schaft nicht vor­ge­se­hen.

Der Club erhebt fol­gende Mit­glieds­bei­träge:

Aktive Mitgliedschaft I
Hafennutzer
210,00 €/pro Jahr
Arbeitsdienst 12 Stunden
Aktive Mitgliedschaft II
Boot außerhalb
210,00 €/pro Jahr
Fördermitgliedschaft 100,00 €/pro Jahr
Fördermitgliedschaft
ermäßigt auf Antrag für Rentner, Azubis, Studenten, Lebenspartner
70,00 €/pro Jahr
Junioren-Mitgliedschaft 70,00 €/pro Jahr
Jugend-Mitgliedschaft 60,00 €/pro Jahr

Bei Über­nahme eines Gast­mit­glie­des in die Voll­mit­glied­schaft wird eine Auf­nah­me­ge­bühr von 300,00 € erho­ben.

Für aktive Mit­glie­der ist zwecks Pflege unse­rer Anla­gen ein Arbeits­dienst von 12 Stun­den jähr­lich in unse­rer Arbeits­dienst­ord­nung fest­ge­legt. Er kann abge­löst wer­den. Eine nicht­ge­leis­tete Arbeits­dienst­stun­den wird mit 30 Euro berech­net.

Club­ord­nun­gen regeln das Ver­hält­nis eines Mit­glie­des zum Club und die Benut­zung der Club­an­la­gen.

Der Club ver­gibt an seine Mit­glie­der Ver­bands­flag­gen, Stan­der, Ansteck­na­deln, Club-Kra­wat­ten und PKW-Auf­kle­ber (mit Club­sym­bo­len) gegen ein gerin­ges Ent­gelt.

In unse­rem Club­büro, das jeweils mitt­wochs ab 19.00 Uhr besetzt ist, wird über Wei­te­res infor­miert. Dort sind auch die Sat­zung und die Club­ord­nun­gen in gedruck­ter Form erhält­lich. Alter­na­tiv kön­nen sie per eMail im PDF-For­mat ange­for­dert wer­den.

Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihren Auf­nahme-Antrag zusen­den.

Ich bitte um Auf­nahme in den Yacht-Club Wesel e.V. als:

Persönliche Angaben

Bitte erstel­len Sie einen Datei­na­men in der Form: nach­name-vor­name-stadt.

Weitere Angaben

Bitte erstel­len Sie den Datei­na­men in der Form: nach­name-vor­name-stadt.

Die Mit­glied­schaft beim YCW beginnt erst nach posi­ti­vem Beschluss des Auf­nah­me­aus­schus­ses. Die Mit­glied­schaft allein begrün­det kei­nen Anspruch auf einen Lie­ge­platz im Yacht­ha­fen oder eines Win­ter­lie­ge­plat­zes im Außen­ge­lände oder in der Boots­halle des YCW.

Mit mei­ner Unter­schrift bestä­tige ich, dass ich die Inhalte der Sat­zung gele­sen habe und aner­kenne.

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermäch­tige den Yacht-Club Wesel e.V. Zah­lun­gen von mei­nem Konto mit­tels Last­schrift ein­zu­zie­hen. Zugleich weise ich mein Kre­dit­in­sti­tut an, die vom Yacht-Club Wesel e.V. auf mein Konto gezo­ge­nen Last­schrif­ten ein­zu­lö­sen. Hin­weis: Ich kann inner­halb von acht Wochen, begin­nend mit dem Belas­tungs­da­tum, die Erstat­tung des belas­te­ten Betra­ges ver­lan­gen. Es gel­ten dabei die mit mei­nem Kre­dit­in­sti­tut ver­ein­bar­ten Bedin­gun­gen.

Das SEPA-Last­schrift­man­dat gilt aus­schließ­lich für den Ein­zug von Zah­lun­gen im Zusam­men­hang mit der Mit­glied­schaft des Antrag­stel­lers. Die Man­dats­re­fe­renz ent­spricht der künf­ti­gen Mit­glieds­num­mer des Antrags­stel­lers, die sepa­rat zusam­men mit der Gläu­bi­ger-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­s­num­mer des Yacht-Club Wesel e.V. mit­ge­teilt wird.

Was ist die Summe aus 2 und 2?