Yacht-Club Wesel e.V.

Unter­su­chung für den Taug­lich­keits­nach­weis

· Yacht-Club Wesel · Am Yacht­ha­fen 1, 46483 Wesel

„Taug­lich­keits­nach­weis“ als Nach­weis der medi­zi­ni­schen Taug­lich­keit, ins­be­son­dere für aus­rei­chen­des Seh­ver­mö­gen (ggf. mit Seh­hilfe), aus­rei­chen­des Farb­un­ter­schei­dungs­ver­mö­gen sowie aus­rei­chen­des Hör­ver­mö­gen (ggf. mit Hör­hilfe). Ein durch Prü­fung erwor­be­ner Sport­boot­füh­rer­schein ersetzt den Taug­lich­keits­nach­weis bei einer Prü­fung zum Erwerb des Sport­boot­füh­rer­scheins für einen ande­ren Gel­tungs­be­reich oder eine andere Antriebs­art, sofern er zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung nicht älter als ein Jahr ist.

Die Unter­su­chung wird von Dr. Frank Höp­ken durch­ge­führt.

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